Der Taxifahrer fuhr mit dem Mann zur Polizei und stellte Anzeige unter anderem wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung. Auch der Fahrgast stellte Anzeige gegen den Taxifahrer – wegen Freiheitsberaubung. Nun stellte die Staatsanwaltschaft München I das Ermittlungsverfahren gegen den Taxifahrer ein.
Mal vorweg: Der Fahrgast ist klar im Unrecht und ein Riesen-Arschloch und ich bin froh, dass das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt wurde.
Dennoch frag ich mich, ob nicht doch eine Freiheitsberaubung vorgelegen hat, wenn er dem Fahrgast das Aussteigen nicht ermöglicht. Der Artikel geht da leider nicht drauf ein, aber ich wüsste trotzdem gerne, was zu der Einstellung geführt hat. Ich könnte mir nur vorstellen, dass a) der Fahrgast nie darum gebeten hat, herausgelassen zu werden und dann erst bei der Polizei doof aus der Wäsche guckte oder b) dass dies als Jedermann-Festnahme gewertet wurde. Würde mich brennend interessieren.