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Die überraschende Entscheidung kommt in einer Zeit, in der über den Umgang mit der AfD und der Einstufung als »gesichert rechtsextremistische« Partei im Bund diskutiert wird. In Brandenburg bewertet der Verfassungsschutz die Landes-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Beim Vorgehen gegen Rechtsextreme verfolgten die Innenministerin und der Leiter des Verfassungsschutzes möglicherweise unterschiedliche Ansätze: Lange forderte eine »inhaltliche Auseinandersetzung« mit der AfD. Daran mangele es weiterhin. Notwendig bleibe eine »Verstärkung der streitbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit der AfD«, so Lange. Ein Verbotsverfahren lehne sie ab.

Müller hingegen hatte sich im April für ein Verbot rechtsextremer Chatgruppen ausgesprochen, in denen sich junge Neonazis vernetzen. »Eine verfassungsfeindliche Chatgruppe, die einen Administrator und Zugangsvoraussetzungen hat, fällt für mich unter den Vereinigungsbegriff – und sollte daher auch verboten werden können«, sagte Müller im Interview mit »Stern« und RTL. Der brandenburgische Verfassungsschutz beobachtet seit 2024, dass sich zunehmend sehr junge Anhänger der Neonazi-Szene in sozialen Netzwerken organisieren.

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  • rustydrd@sh.itjust.works
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    10 days ago

    Glaube das kann man so pauschal nicht sagen. In der Brandenburger SPD gibt es eine enorme Spannweite, von Seeheimer-artigen über klassische Sozen bis hin zu Ex-SED’lern ist alles dabei.

    Bei Lange würde ich eher persönliche Gründe vermuten, da sie eine derjenigen ist, die früher noch Direktmandate gewonnen haben und darin mittlerweile von der AfD verdrängt wurden. Für Politiker, die so auf einen Listenplatz delegiert wurden, ist die Frage des Umgangs mit der AfD in meinen Augen häufig von gekränktem Stolz geprägt, da sie dem naiven (wenn auch nachvollziehbaren) Wunsch nachhängen, ihre Wählerschaft persönlich “zurückzugewinnen”.