

In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).
Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.
Das Stichwort, nach dem du suchst, ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis
Ich bin mit dem von dir genannten Fall mit den bayrischen Kruzifixen nicht vertraut. Wenn es da um Kruzifixe in Schulen und Behörden ging, würde ich argumentieren, dass Schüler, Lehrer und Eltern von Schülern einer solchen Schule betroffen sind, bzw. jeder betroffen ist, der gezwungen ist, eine solche Behörde zu besuchen. Ich weiß natürlich nicht, ob ein Gericht sich dieser Argumentation anschließen würde.