Auch Heiko Teggatz von der Gewerkschaft DPolG bestätigte gegenüber der Zeitung, dass die Beamten ab jetzt alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders verwundbaren Personen, ins Nachbarland zurückschickten. Die Anordnung aus dem Innenministerium “schreibt Zurückweisungen zwingend vor”, sagte Teggatz. “Die Bundespolizei kann so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheidet.”
Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2:
„ (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“