Berlin will vier Personen abschieben, die an einer Uni-Besetzung beteiligt waren. Aber die Polizei ermittelt noch. Darf die Ausländerbehörde vorpreschen?
Ach komm - man kann verschiedener Ansicht sein, ob das, was denen vorgeworfen wird jetzt wirklich eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung ist, aber wir sollten nicht so tun als ob das jetzt völlig am Rechtsstaat vorbei geht. Die Verwaltung erlässt einen Bescheid auf Basis der von den Parlamenten verabschiedeten Gesetze und die Betroffenen können dagegen Einspruch erheben bzw. klagen. Das ist genau so, wie es in unserem Rechtsstaat überall läuft, wenn du eine Baugenehmigung beantragst, geht das genauso.
Naja, laut dem LTO-Artikel war sich die Verwaltung selbst nicht sicher ob sie bereits jetzt diesen Beschluss fassen kann, und hat ordentlich Druck von oben bekommen es so zu machen.
Ach komm - man kann verschiedener Ansicht sein, ob das, was denen vorgeworfen wird jetzt wirklich eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung ist, aber wir sollten nicht so tun als ob das jetzt völlig am Rechtsstaat vorbei geht. Die Verwaltung erlässt einen Bescheid auf Basis der von den Parlamenten verabschiedeten Gesetze und die Betroffenen können dagegen Einspruch erheben bzw. klagen. Das ist genau so, wie es in unserem Rechtsstaat überall läuft, wenn du eine Baugenehmigung beantragst, geht das genauso.
Naja, laut dem LTO-Artikel war sich die Verwaltung selbst nicht sicher ob sie bereits jetzt diesen Beschluss fassen kann, und hat ordentlich Druck von oben bekommen es so zu machen.