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      16 hours ago

      Dann nicht.

      Aber die Auswirkungen der Kindererziehungszeit gelten auch bei einem Kind, z.B. werden für ein Kind 3 Rentenpunkte gutgeschrieben, i.d.R. der Mutter. Etwas verkürztes Beispiel, weil es z.B. für vor 1992 geborene Kinder nur 2,5 Punkte gibt. Ein Unterschied, der unter dem Schlagwort “Mütterrente” angeglichen werden soll.